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Hinweisgeberschutzgesetz

Unsere Werte bilden das Rückgrat der gesamten Schüßler-​Plan Gruppe und prägen unser tägliches Handeln. Die konsequente Einhaltung von Regeln und Gesetzen ist dabei für uns selbstverständlich.

Hinweise helfen uns, Regelverstöße frühzeitig zu erkennen und dagegen vorzugehen. Unser Hinweisgebersystem „WhistlePort“ bietet Ihnen eine sichere Plattform, über die rund um die Uhr Hinweise auf mögliches Fehlverhalten gegeben werden können – anonym und in mehreren Sprachen.

Durch zuverlässige Meldemöglichkeiten und Schutz der hinweisgebenden Personen vor Sanktionen wird sichergestellt, dass mögliches Fehlverhalten gemeldet und umfassend untersucht werden kann. Wir schützen die Anonymität der hinweisgebenden Personen und untersuchen jede Meldung gründlich.

Mit der Funktion einer externen Ombudsstelle wurde die Berliner Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bestellt. Mitarbeitende der Schüßler‑Plan Gruppe und Dritte können sich vertraulich und anonym an sie wenden, wenn unangemessene Geschäftspraktiken oder anderweitige Compliance-​relevante Vorkommnisse in der Gruppe beobachtet wurden.

Bitte beachten Sie, dass allgemeine Verbesserungsvorschläge oder Beschwerden, die sich nicht auf Gesetzesverstöße im Sinne des HinSchG beziehen, hier nicht berücksichtigt werden können.

Den Zugang zur externen Plattform erhalten Sie über diesen Link

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